Privates Baurecht
Im Bereich des privaten Baurechts vertreten wir die Interessen von privaten Bauherren, Handwerksbetrieben und Architekten unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
- Vertragsabwicklung bis einschließlich Abnahme
- Mangelhaftung nach BGB und VOB/B
- Bauzeitstörungen
- Gerichtliche sowie außergerichtliche Durchsetzung von Rechten bzw. Abwehr von Forderungen